AUTOR*INNEN IN SERIEN Aufgaben, Funktionen und daraus resultierende Urheberrechte. Ein Praxisleitfaden
Mit einer Pressemitteilung vom 22.05.2023 veröffentlicht der DDV den Praxisleitfaden "Autor*innen in Serien" und liefert die überfällige Beschreibung und Definition für Begriffe, die aktuell in der Praxis der Serienentwicklung und -produktion unscharf verwendet werden, und setzt somit einen neuen Branchenstandard.
22.05.2023 | DDV

Dem Praxisleitfaden voraus geht eine 10-Punkte-Klärung des DDV

Im Folgenden findet Ihr die Vorbemerkungen des Leitfadens.

Eine Serie ist in ihrer Entstehung eine komplexe Autor*innenleistung, an der viele Autor*innen in unterschiedlichen Funktionen beteiligt sein können. Urheberrechtlich relevant sind nicht nur die Episodendrehbücher. Entscheidend ist auch bereits die Erarbeitung und Entwicklung u.a. eines Konzepts, auf dessen Basis Episodendrehbücher entstehen. Das deutsche Urheberrecht greift allerdings nicht für Ideen und Einfälle, sondern schützt Urheber*innen in Bezug auf ihre Werke. Entscheidend ist bei allen Werkstufen innerhalb der Serie bezüglich ihrer urheberrechtlichen Relevanz die Betrachtung und Bewertung der geistig kreativen Schaffenskraft in ihrer konkret umgesetzten Form. Nur ein hinreichender Grad der darin zum Ausdruck kommenden Individualität kann zu einer persönlichen geistigen Schöpfung und damit zur Autorschaft führen.

Werkverträge können sich bei Serien sowohl auf einen Serien-Pitch, das Serien-Konzept mit allen dazugehörigen Untertexten, auf Exposés, Treatments oder (Dialog-)Bücher oder Episodendrehbücher beziehen, aber auch auf Staffelbögen für zweite oder dritte Staffeln. Die Entwicklungsarbeit in der Serie ist zum einen eine vergütungsrelevante kreative Leistung. Sie muss zum anderen immer auch urheberrechtlich als Anteil des zu schaffenden Werkes bewertet werden.

Autor*in ist, wer eine individuelle schöpferische Leistung erbringt, indem er/sie relevante Anteile an einem Werk nachweislich schreibt.

Die folgenden Funktionsdefinitionen dienen dazu, die Abfolge der jeweiligen Kreativleistungen sowohl mit Bezug auf ihre urheberrechtliche Relevanz als auch auf die Funktion in der Hierarchie einer Serienautor*innenschaft klar zu regeln und deutlich gegeneinander abzugrenzen.

Es ist immer denkbar, dass eine Person in Personalunion Creator, Headwriter und Autor*in einzelnen Episoden ist oder Showrunner und damit Executive Producer/Creative Producer, jeweils mit auf die Funktion gesonderte Entlohnung und – außer Showrunner – mit eigenem Credit. Urheberrechtlich relevante Leistungen ziehen zudem immer auch Nennungsansprüche nach sich.

Unter den schreibenden Autor*innen einer Serienproduktion können Schlüssel für die Verteilung von urheberrechtlichen Anteilen festgelegt werden, wenn dieses Verfahren für die beteiligten Autor*innen transparent und fair ist und sich jeweils an relevanten Schöpfungsanteilen der einzelnen Werkbeiträge orientiert. Rein dramaturgische und produzentische Leistungen in Form von Anmerkungen sind nicht urheberrechtlich relevant.

Download
Praxisleitfaden
10 Punkte Klärung des DDV
Pressemitteilung vom 22.05.23 zum Praxisleitfaden